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Wir arbeiten nach den gesetzlichen Grundlagen:

  • Schädlingsbekämpfung in der EU-Verordnung 852/2004
  • Schädlingsbekämpfung nach DIN 10523
  • HACCP, IFS, BRC, AIB, GMP, Bio-Verordnungen und Bio-Richtlinien

Die EU-Verordnung regelt die Sicherheit aller Lebensmittel auf allen Stufen der Lebensmittelketten und schützt die gute Lebensmittelhygiene durch Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. 
Als sachkundige Schädlingsbekämpfer sichern unsere Fachkräfte in zahlreichen Unternehmen und Betrieben der Lebensmittelbranche die gute Basishygiene in Bezug auf Lebensmittel.

DIN 10523 Lebensmittelhygiene Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich

Diese legt die allgemeinen Grundlagen für die Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich fest und steht im engen Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Verordnung 852/2004.

Sie bietet eine Orientierung für geeignete Verfahren / Vorgehensweisen in der Schädlingsbekämpfung und konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen, nach denen unser Fachunternehmen die Dienstleistungen zur Lebensmittelhygiene für Lebensmittelketten aller Bereiche anbietet. 

Gesetzliche Vorschriften bei der Schädlingsbekämpfung und wer sie umsetzen muss

Die Einhaltung aller relevanten Vorschriften nach der DIN 10523 Lebensmittelhygiene Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich ist eine Selbstverständlichkeit und wird bei jedem Schädlingskonzept individuell berücksichtigt.

Alle Betriebe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind verpflichtet, ein Hygienemanagement einzurichten. Um ein paar Lokalitäten, Betriebs- und Unternehmensarten zu nennen: Groß- und Einzelhandel, Großküchen, Kantinen, Restaurants, Imbisse, Fast-Food-Ketten, Food-Trucks, Metzgereien, Bäckereien, Unternehmen in der Lebensmittelverpackungsindustrie und Standorte zur Lagerung von Nahrungsmitteln.